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Wunderschöne Schwedische Landschaft. Eine Reise durch Skandinavien. Schwedisch Lernen inmitten der Natur.
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Aufenthaltsrecht

Um in Schweden arbeiten zu dürfen, braucht man keine Arbeitserlaubnis. Jeder EU-Bürger kann sich in Schweden niederlassen. Als EU-Bürger kann man drei Monate in Schweden leben, ohne sich bei der Migrationsbehörde melden zu müssen. Zum Ende des dritten Monats muss man sich bei der Migrationsbehörde registrieren. Man beantragt also keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern jeder EU-Bürger hat das Recht in Schweden zu bleiben, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt. Diese Bedingungen sind erfüllt wenn man in Schweden:

 

      • eine Arbeitsstelle gefunden hat
      • sich selbstständig gemacht hat
      • in Schweden studiert
      • eine ausreichende Rente bezieht
      • ausreichend finanzielle Mittel besitzt

 

Nur wenn man eine der oben genannten Bedingungen erfüllt, kann man länger als drei Monate in Schweden bleiben. Dabei muss auch nachgewiesen werden, dass man eine der Bedingungen erfüllt.

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Der Schwerpunkt Auswanderung auf der Schweden-Seite entstand mit freundlicher Unterstützung des RelocationServiceSweden. RelocationServiceSweden bietet Beratungspakete und Seminare für Auswanderer nach Schweden an. Wenn Sie Fragen zum Thema Auswandern haben, nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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