Für insgesamt 31 Berufe braucht man eine schwedische Berufsleigitimation, um diesen Beruf in Schweden ausüben zu dürfen. Das gilt zum Beispiel für Krankenschwestern, Ärzte, Zahnärzte, Anwälte, Fahrlehrer und Wächter. Bei manchen Berufen reicht der Nachweis der entsprechenden Ausbildung/Studium, um die Legitimation zu erhalten. In anderen Berufen, zum Beispiel Anwälte, müssen Kenntnissen im schwedischen Recht nachweisen können, bevor man eine entsprechende Berufserlaubnis bekommen kann.